- Ruderanlage
- Ruder|anlage,Schiffbau: Gesamtheit aller für das Bewegen (Verstellen) des Ruders notwendigen Einrichtungen. Der am Ruderblatt befestigte Ruderschaft führt über den Ruderkoker (Abdichtung gegen Wassereintritt) in den Schiffsraum. Bei Booten kann das Ruder mit der Ruderpinne gedreht werden. Bei Schiffen ist die auf dem Ruderschaft befestigte Ruderpinne mit einem Ruderquadranten (Viertelkreis-Zahnkranz) verbunden, oder der Schaft trägt ein Querhaupt aus Stahlguss (bei elektrohydraulischen Ruderanlagen). Bei geringeren Ruderkräften ist die Ruderanlage durch Stahlseile, Ketten oder die Axiometerleitung mit dem Steuerrad verbunden. Auf Seeschiffen, bei denen eine große Ruderkraft aufgebracht werden muss, ist eine Rudermaschine vorhanden. Der jeweilige Ruderausschlag (Ist-Winkel) wird von einem am Ruderschaft befestigten Ruderlagengeber gemessen und elektrisch an den Ruderlagenanzeiger (Abkürzung RuZ; früher Axiometer genannt) fernübertragen.
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Ru|der|an|la|ge, die: Gesamtheit der zum Bewegen des Ruders (2) notwendigen Einrichtungen.
Universal-Lexikon. 2012.